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Strafklageverbrauch
(recht.straf.prozess)
    

Von Strafklageverbrauch spricht man, wenn eine begangene Straftat nicht mehr bestraft werden kann, weil schon rechtskräftig über sie entschieden wurde.

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Auf diesen Artikel verweisen: prozessualer Tatbegriff * Revisionsklausur Aufbau * Legalitätsprinzip im Strafrecht, Ausnahmen Werbung: