slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Strafanzeige
(recht.straf.prozess)
    

Mit Strafanzeige bezeichnet man die Mitteilung eines strafrechtlich relevanten Verdachts an die Polizei. Die Strafanzeige kann von jedermann erstattet werden, nicht nur vom Opfer einer Straftat. Davon zu unterscheiden ist der Strafantrag.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: