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1. 15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs


(gesetz.stgb.bt.abschnitt-15)
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15. Abschnitt - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs


 § 202a Ausspähen von Daten
 § 202b StGB Abfangen von Daten
 § 206 StGB Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses

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