slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 10 StGB Sondervorschriften für Jugendliche und Heranwachsende
(gesetz.stgb.at.abschnitt-1.titel-1)
<< >>
    

Für Taten von Jugendlichen und Heranwachsenden gilt dieses Gesetz nur, soweit im Jugendgerichtsgesetz nichts anderes bestimmt ist.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: