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Statthalter
(recht.geschichte)
    

Als Statthalter wird ein Vertreter der Obrigkeit in einer Provinz bezeichnet. Der Vertreter handelt dabei anstatt des eigentlichen Machtinhabers, was zu der Schreibweise "Statt" führt.

Bis zum Jahre 1918 wurden mit Statthalter die vom Kaiser ernannten Leiter der landesfürstlichen Verwaltung eines Kronlands bezeichnet.

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