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Staatslehre/allgemeine Staatslehre
(recht.oeffentlich.staat)
    

Die allgemeine Staatslehre befasst sich mit der zum Staat zusammengefassten Gesellschaft und deren rechtlichen Voraussetzungen. Sie beschäftigt sich z.B. mit der Frage der Legitimation staatlicher Gewalt oder der Möglichkeiten der Verfassung von staatlicher Gewalt. Dabei ist sie notwendigerweise nicht auf eine bestimmte Verfasungsform beschränkt (siehe Voßkuhle, JuS 2004, S. 3). Mit den Worten Hermann Hellers:

"Die Staatslehre hat die Aufgabe, die eigenartige Wirklichkeit des uns umgebenden staatlichen Lebens zu erforschen. Sie will den Staat begreifen in seiner gegenwärtigen Struktur und Funktion, sein geschichtliches So-Gewordensein und seine Entwicklungstendenzen. (Heller, Staatslehre, S. 12).

Bekannte Staatsrechtslehrer und ihre Werke

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