Mit squeeze out wird das Hinausdrängen von Minderheitsaktionären aus einer Aktiengesellschaft bezeichnet. Ein Squeez-Out ist nach § 327a AktG bei einer Mehrhheit von 95 % in einer Hand und nach § 62 Abs. 5 bei einer Mehrheit von 90 % im Rahmen einer Verschmelzung gesetzlich möglich.
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