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Sozialistengesetz
(recht.geschichte.19)
    

Von Bismarck am 18.Oktober 1878 zum Kampf gegen die Sozialdemokratie im Reichstag durchgesetzes Ausnahmegesetz, das die Polizei zu Maßnahmen gegen sozialdemokratische Zeitungen und Schriften ermächtigte.

So war es der Polizei ohne gerichtliche Entscheidung möglich, verdächtige Versammlungen zu verbieten und aufzulösen, Parteikassen, Bücher und Zeitungen zu beschlagnahmen, Häuser zu durchsuchen und Personen zu verhaften und auszuweisen.

Der Entwicklung der Sozialdemokratie hat dies aber keinen Abbruch getan.

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