Von Bismarck am 18.Oktober 1878 zum Kampf
gegen die Sozialdemokratie im Reichstag durchgesetzes Ausnahmegesetz, das die Polizei zu Maßnahmen
gegen sozialdemokratische Zeitungen und Schriften ermächtigte.
So war es der Polizei ohne gerichtliche Entscheidung möglich, verdächtige
Versammlungen zu verbieten und aufzulösen, Parteikassen, Bücher und
Zeitungen zu beschlagnahmen, Häuser zu durchsuchen und Personen zu verhaften
und auszuweisen.
Der Entwicklung der Sozialdemokratie hat dies aber keinen Abbruch getan.
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