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Mit Sonderziehungsrecht wird ein Instrument des Internationalen Währungsfonds (IWF) zur Liquiditätssicherung bezeichnet. Das Sonderziehungsrecht ist ein Guthaben gegenüber dem IWF. Das innehabende Land, kann dafür eine bestimmte Summe anderer Währungen kaufen oder seine Schulden gegenüber anderen Ländern begleichen. Die Sonderziehungsrechte werden auf Beschluss des Gouverneursrats den Ländern im Verhältnis zu ihrer Quote zugeteilt.
Das Sonderziehungsrecht, dessen Wert täglich durch den IWF neu festgesetzt wird, dient auch als internationale Umrechnungseinheit. So ist z.B. im internationalen wie nationalen Frachtrecht die Haftung pro Kilo Transportgut auf ein bestimmtes Vielfaches des Sonderziehungsrechts begrenzt (siehe § 431 HGB).
Beispiel: Am 02.01.13 hatte ein Sonderziehungsrecht einen Gegenwert von 1,16137 Euro. D.h. gemäß § 431 Abs. 1 HGB
war damit die Haftung auf 8,33 * 1,16137 = 9,67 Euro pro Kilo begrenzt.
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