Sonderprivatrecht ist die Bezeichnung für den Teil des Privatrechts, der
nur für bestimmte Bevölkerungsgruppen gilt. Zum Sonderprivatrecht
zählen z.B. das Handelsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz.
Das Sonderprivatrecht verdrängt die Normen des allgemeinen Privatrechts.
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