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sofort iSd BGB
(recht.zivil.materiell)
    

So schnell wie nach objektiven Maßstäben möglich (zu § 859 BGB (LG Frankfurt a.M., Urteil vom 12. 12. 2002 - 2/24 S 145/02)

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Auf diesen Artikel verweisen: § 859 Selbsthilfe des Besitzers * § 271 BGB Leistungszeit * § 147 BGB Annahmefrist Werbung: