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Sodomie
(recht.straf.bt.184)
    

Mit Sodomie werden sexuelle Handlungen an Tieren bezeichnet. Sodomie selbst ist seit 1969 nicht mehr strafbar. Strafbar ist allerdings die Verbreitung von Schriften die Sodomie zum Inhalt haben (§ 184 Abs. 3 StGB).

Je nach Art der sexuellen Handlung kann Sodomie aber gegen die Normen des Tierschutzes verstoßen.

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