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- Keine Errichtung einer Einmann-GmbH durch Vertreter (§ 180 BGB)
- Satzungsänderung vor Eintragung (§ 53 GmbHG nicht anwendbar)
- "offener" Unternehmensgegenstand bei Vorrats-GmbH ("Verwaltung eigenen Vermögens")
- Wirksamkeit schuldrechtlicher Nebenabreden neben der/entgegen der Satzung
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Auf diesen Artikel verweisen:
notarielle Fachprüfung, Themensammlung
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