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(recht.)
    

  1. Keine Errichtung einer Einmann-GmbH durch Vertreter (§ 180 BGB)
  2. Satzungsänderung vor Eintragung (§ 53 GmbHG nicht anwendbar)
  3. "offener" Unternehmensgegenstand bei Vorrats-GmbH ("Verwaltung eigenen Vermögens")
  4. Wirksamkeit schuldrechtlicher Nebenabreden neben der/entgegen der Satzung

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