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Mit Simultaneitätsprinzip wird der Grundsatz bezeichnet, dass alle Voraussetzungen einer Straftat gleichzeitig vorliegen müssen. Es genügt z.B. nicht, wenn der Täter erst Vorsatz hatte, diesen dann wieder fallen gelassen hat und dann unvorsätzlich den Erfolg herbeiführt (siehe unter dolus antecedens. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist die actio libera in causa.
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