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Als Sichteinlagen werden zunächst die Kundeneinlagen bei Banken bezeichnet, die jederzeit (= bei Sicht) fällig sind. Darüberhinaus werden, entgegen der wörtlichen Bedeutung, dazu auch Einlagen gezählt, die eine Kündigungsfrist von weniger als einem Monat haben.
Beispiel: Jeder Kunde eines Girokontos kann jederzeit sein gesamtes Guthaben auf seinem Girokonto abheben. Daher ist das Girokonto eine Sichteinlage.
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