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Selbstspezifikation
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Selbstspezifikation wird das Recht des Verkäufers bei einem Bestimmungskauf (§ 375 HGB) bezeichnet, im Falle eines Verzugs des Käufers mit der Bestimmung, selbst die Bestimmung (= Spezifikation) vorzunehmen.

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