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praeter verba, sed secundum rationem legis
(recht.methoden und recht.allgemein.latein)
    

Davon dass eine Auslegung "praeter verba, sed secundum rationem legis" ist, spricht man, wenn die Auslegung nicht mehr vom Wortsinn gedeckt wird, aber dem Sinn des Gesetzes entspricht. Siehe auch unter teleologische Auslegung.

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