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Von einem Schwerpunktstreik wird gesprochen, wenn die Gewerkschaften nur einen Teil der Betriebe des Tarifgebietes bestreikt, für den der erstrebte Tarifvertrag gelten soll. Die Arbeitgeber dürfen bei Schwerpunktstreiks unter Berücksichtigung der Quotenrechtsprechung, mit kampfgebietsausweitenden Abwehraussperrungen reagieren.
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