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Im Strafprozessrecht spricht man von einer Schutzschrift bei einem Schreiben des Verteidigers, mit dem er die Staatsanwaltschaft oder das Gericht auf das Vorliegen der Voraussetzungen von an sich von Amts wegen vorzunehmenden Handlungen (z.B. Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO) hinweist.
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