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Schutzpflichten
(recht.zivil.materiell.schuld.bt)
    

Mit Schutzpflichten werden die nicht leistungsbezogenen Nebenpflichten bezeichnet, die die sonstigen Rechte des Vertragspartners (sein Integritätsinteresse) schützen sollen. Zu einer abweichenden Terminologie siehe unter Hauptpflicht/Nebenpflicht/Nebenleistungspflicht .

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