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Mit Schutzlandprinzip wird im internationalen Privatrecht das Prinzip bezeichnet, demzufolge bei internationalen Streitigkeiten das Recht des Staates anwendbar ist, für das der Kläger Rechtsschutz nachsucht (z.B. im Markenrecht das Land, in dem der Kläger Schutz vor Markenrechtsverletzungen haben will).
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