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Davon, dass sich jemand einer Straftat schuldig gemacht hat, spricht man, wenn der Betroffen rechtswidrig und schuldhaft alle Tatbestandsmerkmale der Straftat verwirklicht hat.
Davon, dass sich jemand strafbar gemacht hat, spricht man wenn er wegen einer rechtswidrig und schuldhaften begangenen Tat auch bestraft wird. Damit entfallen von den Taten denen er sich schuldig gemacht hat, die Taten, die im Rahmen der Konkurrenzen ausgeschieden werden.
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