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Schriftfarben in Behörden
(
recht
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Grün für den
Minister
Violett für den parlamentarischen Staatssekretär
Rot für den Staatssekretär
Blau für den Abteilungsleiter
Braun für den Unterabteilungsleiter bzw. Vertreter des Abteilungsleiters
Siehe
§ 13 Abs. 2 GGO Anlage 2
.
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