Mit Schlussverfahren bezeichnet man ein Vorgehen, dass aus zwei Aussagen (= Prämissen), eine dritte Aussage (= Schluss), ableitet. Für ein Beispiel siehe unter Aussagelogik und Justizsyllogismus.
Schlussregeln sind die Grundlage für das Argumentieren. In der Rechtswissenschaft sind als Schlussregeln gebräuchlich:
Werbung:
|