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Schlussverfahren/Schlussregeln
(recht.philosophie.logik)
    

Mit Schlussverfahren bezeichnet man ein Vorgehen, dass aus zwei Aussagen (= Prämissen), eine dritte Aussage (= Schluss), ableitet. Für ein Beispiel siehe unter Aussagelogik und Justizsyllogismus.

Schlussregeln sind die Grundlage für das Argumentieren. In der Rechtswissenschaft sind als Schlussregeln gebräuchlich:

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