Von einer Schlägerei i.S.d. § 231 StGB spricht man bei einer tätlichen Auseinandersetzung, an der mindestens drei Personen beteiligt sind (BGHSt 31, 125).
Die Beteiligung an einer Schlägerei ist unter bestimmten Umständen strafbar. Für näheres siehe dort.
Auf diesen Artikel verweisen: Beteiligung an einer Schlägerei * § 231 StGB Beteiligung an einer Schlägerei * Rauferei