Bei der Gestaltung eines Schenkungsvertrages in der Familie sind verschiedene Fragen zu bedenken. Soll die unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Vermögensverfall des Beschenkten) wiederrufbar sein? Muss der Beschenkte sich das Geschenk auf seinen Pflichtteil anrechnen lassen (§ 2315 BGB)?. Soll eine Ausgleichung gegenüber anderen Abkömmlingen erfolgen (§ 2050 BGB)?
Die Schenkung kann vom Schenker widerrufen werden wenn ein der folgenden Voraussetzungen vorliegt:
- Der Beschenkte über das Grundstück ohne Zustimmung des Schenkers verfügt, d.h. das Grundstück veräußert oder belastet.
- Der Beschenkte (...)
Die Schenkung steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Schenker von seinm vorstehenden Widerrufsrecht begründet Gebraucht macht.
Eine Rückforderung kann auch bedingungslos vereinbart werden:
"Der Schenker behält es sich vor, die Schenkung jederzeit frei zu widerrufen. Er bedarf hierfür keines besonderen Grundes."
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