slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Schatz/Schatzfund
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Ein Schatz ist eine Sache die solange verborgen lag, daß ihr Eigentümer nicht mehr ermittelbar ist (§ 984 BGB).

Findet jemand einen Schatz (Schatzfund) so muß er sich den Schatz gemäß § 948 BGB mit dem Eigentümer der Sache in der der Schatz verborgen war teilen.

Handelt es sich bei dem Schatz um ein sog. Bodenaltertum, d.h. um geschichtlich Bedeutsame Gegenstände, bestehen besondere, je nach Bundesland unterschiedliche, Regelungen. In der Regel ist das gezielte Graben nach Bodenaltertümern erlaubnispflichtig und ein Fund anzeigepflichtig.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: