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Schachtelbeteiligung/Schachtelprivileg
(recht.zivil.)
    

Von Schachtelbeteiligung spricht man, wenn eine Kapitalgesellschaft Anteile an einer anderen Kapitalgesellschaft hält. Damit es nicht zur doppelten Besteuerungen von Gewinnausschüttungen kommt, gibt es das sog. Schachtelprivileg.

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