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Mit Sanierungsgebiet wird ein förmlich festgelegtes Gebiet bezeichnet, in dem die Gemeinde städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchführt. Folge der Festlegung ist, dass bestimmte in § 144 BauGB aufgezählte Vorhaben und Rechtsvorgänge in diesem Gebiet, wie z.B. die Teilung eines Grundstücks, der schriftlichen Genehmigung durch die Gemeinde bedürfen.
Die im Sanierungsgebiet liegenden Grundstücke erhalten im Grundbuch einen Eintrag, dass eine Sanierung durchgeführt wird (sog. Sanierungsvermerk.
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