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Sachwalter
(recht.zivil.materiell.at und recht.allgemein)
    

Mit Sachwalter wird der am Abschluss und der Abwicklung eines Vertrages beteiligte Dritte bezeichnet, der nicht selbst Vertragspartei wird, und die Interessen der ihn beauftragenden Partei wahren soll. Z.B ist der Stellvertreter ein Sachwalter.

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