|
Von einer Sachrüge spricht man im Revisionsrecht, wenn der Revisionsführer rügt, dass materielles Recht fehlerhaft angewandt wurde.
Beispiel: A hat Lust auf eine Spritztour aber kein Auto. Kurzerhand bricht er den Wagen des B auf, schließt ihn kurz, fährt damit einen Tag umher und stellt ihn dann wieder, wie von Anfang an geplant, vor dem Haus des B ab. Das Gericht stellt diesen Sachverhalt im Urteil so fest, verurteilt B aber wegen Diebstahls.
Werbung:
| |