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Sachenrecht
(recht.zivil.materiell.sachen)
(GND: 4051148-0)
    

Das Sachenrecht ist der Teil des bürgerlichen Rechts, der sich ausgehend von der Institution des Privateigentums mit den Rechtsverhältnissen an Sachen beschäftigt. Bedeutung hat das Sachenrecht als Grundlage der Vermögens- und Wirtschaftsordnung.

Das Sachenrecht ist überwiegend im 3. Buch des BGB geregelt.

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Auf diesen Artikel verweisen: Immobilien/Immobiliarsachenrecht * Bestimmtheitsgrundsatz im Sachenrecht * Absolutheitsgrundsatz * Sachnorm/Sachrecht/Kollisionsnorm/Kollisionsrecht * Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) * Widmung, öffentliches Recht Werbung: