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Mit ROM-III wird die EU-Verordnung EU/1259/2010 bezeichnet.
Die Verordnung gilt "für die Ehescheidung und die Trennung ohne Auflösung des Ehebandes in Fällen, die eine Verbindung zum Recht verschiedener Staaten aufweisen."
Art. 5 ermöglich eine Rechtswahl für das Scheidungsrecht.
Nicht umfasst sind die Länder: Schweiz, Skandinavien ( Dänemark, Schweden, Norwegen, Finnland), Polen, Russland, Jugoslawien, Türkei, Niederlande, Grossbritanien und Irland, sowie außereuropäische Staaten.
Für diese Staaten bleibt es bei den Regeln des IPR. Siehe unter Scheidungsstatut
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