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Rheinbund von 1806
(recht.geschichte.17 und recht.geschichte.19)
    

Am 12.7.1806 unter der Schutzherrschaft Napoleons gegründeter Bund der süd- und westdeutschen Staaten. Die Mitgliedsstaaten schieden durch Ihren Eintritt aus dem heiligen römischen Reich deutscher Nationen aus.

Nach der endgültigen Niederlage Napoleons zerfiel der Rheinbund wieder.

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