Von einer restriktiven Auslegung (lat. strictus knapp ) spricht bei einer den Anwendungsbereich einer Norm begrenzenden Auslegung.
Ensprechend wird eine den Anwendungsbereich ausweitende Auslegung eine Norm als extensive Auslegung bezeichnet.
Auf diesen Artikel verweisen: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Auslegung/Restriktionsprinzip