Eine Religiongsgemeinschaft ist ein personeller Zusammenschluß auf Basis eines homogenen religiösen Konsens mit dem Zweck der umfassenden gemeinschaftlichen Verwirklichung des religiösen Konsens (siehe Görisch/Pieroth in JuS 2002, 937).
Für Dachverbände kommt es auf die Frage an, ob diese mit Sachautorität und -kompetenz für religiöse Aufgaben ausgestattet sind und ob diese Autorität in den Gemeinden akzeptiert wird (BVerwG-Pressemitteilung Nr. 9/2005).
Beispiel: Für den Zentralrat der Muslime hat das OVG Münster dies im Jahr 2017 verneint (OVG Münster Az. 19 A 997/02).
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