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Reisegewerbe
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Früher Wandegewerbe. Ein Reisegewerbe betreibt, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (unabhängig davon ob er grundsätzlich eine hat) bestimmte Gewerbearten betreibt (Siehe Gewerbeordnung). Regelmäßig bedarf es dazu einer Reisgewerbekarte.

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Auf diesen Artikel verweisen: Gaststättengewerbe/Schankwirtschaft/Speisewirtschaft/Beherbergungsbetrieb Werbung: