Früher Wandegewerbe. Ein Reisegewerbe betreibt, wer außerhalb einer gewerblichen Niederlassung (unabhängig davon ob er grundsätzlich eine hat) bestimmte Gewerbearten betreibt (Siehe Gewerbeordnung). Regelmäßig bedarf es dazu einer Reisgewerbekarte.
Auf diesen Artikel verweisen: Gaststättengewerbe/Schankwirtschaft/Speisewirtschaft/Beherbergungsbetrieb