Mit Reichsstände werden die Stände bezeichnet, die ein Recht auf Sitz und Stimme im Reichstag (die sog. Reichsstandschaft hatten.
Zu den Reichsständen zählten im 1. deutschen Reich:
- geistliche und weltliche Kurfürsten
- Reichsfürsten und -grafen
- freie Reichsstädte
- Hochmeister der Ritterorden
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