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Reichshofrat
(recht.geschichte)
    

Der Reichshofrat war neben dem Reichskammergericht das zweite höchste Gericht im heiligen römischen Reich deutscher Nationen, das ausschließlich für Angelegenheiten, die die Reichslehen und die kaiserlichen Privilegien und Reservatrechte betrafen zuständig war. Darüber hinaus bestand in weiteren Angelegenheiten eine konkurrierende Zuständigkeit mit dem Reichskammergericht, der Kläger hatte insoweit die Wahl, welches Gericht er anrufen wollte.

Der Reichshofrat hatte keinen festen Sitz, sondern zog mit dem Kaiser mit.

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