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Reichsacht/Reichsoberacht
(recht.geschichte.ma)
    

Mit Reichsacht wurde im Mittelalter die für das ganze Reich gültige Acht/Oberacht bezeichnet, die nur vom Kaiser ausgesprochen werden konnte.

Beispiel: Karl V verhängte die Reichsacht über Luther.

Die Reichsacht war aber nur so wirksam wie die Landesfürsten bereit waren sie umsetzen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Proskription * Augsburger Religionsfriede * Luther, Martin * Wormser Edikt Werbung: