slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rechtsschein
(recht.allgemein)
    

Von einem Rechtsschein spricht man, wenn etwas den Anschein der Rechtmäßigkeit hat ohne wirkliche rechtmäßig zu sein. Wer einen bestimmten Rechtsschein bewusst oder zumindest zurechenbar gesetzt hat, muss unter Umständen aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit dafür haften, sogenannte Rechtsscheinhaftung.

Beispiele: Die Anscheinsvollmacht und die Rechtsscheintheorie im Wertpapierrecht.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Neppwechsel * Wertpapierrechtstheorien * color of law Werbung: