slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rechtsmittelverzicht, Strafprozess
(recht.straf.prozess)
    

Ob ein Rechtsmittelverzicht durch den bevollmächtigten Verteidiger möglich und wirksam ist, wenn der Angeklagte nach Verkündung des Tenors und vor der Urteilsbegründung nicht mehr an der Verhandlung teilnimmt (z.B. wegen einer Ohnmacht) und ihr nachher widerspricht, ist umstritten aber wegen der Wichtigkeit der Entscheidung abzulehnen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: