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Grundbuchsachen, Rechtsmittel
(recht.zivil.formell.grundbuch)
    

In Grundbuchsachen gibt es gegen Entscheidungen des Grundbuchamtes

Nicht damit angegriffen werden kann eine Eintragung. Hiergegen ist nur der Antrag auf Eintragung eines Widerspruches gemäß § 71 Abs. 2 S. 2 GBO möglich.

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