Von einer Rechtslücke spricht man, wenn der Gesetzgeber bei der Normierung eines Problems den abstrakten Tatbetand so gefaßt hat, daß bestimmte konkrete Fälle nicht erfaßt werden.
Auf diesen Artikel verweisen: Analogie/Gesetzesanalogie/Gesamtanalogie/Rechtsanalogie/rechtsähnliche Anwendung