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Rechtsinstitut
(recht.allgemein)
    

Zurückgehend auf Savigny beschreibt Larenz Rechtsinstitute als Lebensverhältnisse die eine bestimmte rechtliche Bedeutung haben, und daher bestimmten Rechtregeln gehorchen. Z.B. Ehe, Familie, Eigentum, Vertrag und Arbeitsverhältnis (Larenz, Methodenlehre, S. 137).

Gemäß Savigny leitet sich das gesetzte Rechte aus der Anschauung der Rechtsinsitute ab. D.h. die geschriebenen Regeln über die Ehe leiten sich aus der Anschauung des vorgegebenen Rechtsinstitus der Ehe ab.

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