slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Rechtsfrage/Tatsachenfrage
(recht.allgemein.prozess)
    

Von einer Rechtsfrage spricht man, wenn das Gericht entscheiden muss, ob in einem konkreten Fall eine bestimmte Rechtsnorm Anwendung findet oder nicht. Von einer Tatsachenfrage spricht man, wenn das Gericht zu entscheiden hat, ob eine bestimmte Tatsache gegeben ist oder nicht.

Rechtsfragen muss das Gericht immer entscheiden. Bei Tatsachenfragen kann es, wenn es nicht entscheiden kann, ob die Tatsache vorliegt oder nicht, auch zu einem sog. non liquet kommen. Bei einem non liquet kommt es dann auf die Beweislast an, es verliert der den Prozess, der die Tatsache zu beweisen hatte.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: question of fact * quaestio juris * quaestio juris * Tatfrage * question of law Werbung: