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Pflichten *
" href="rechtsanwaeltin.html">Rechtanwalt/wältin.
LG Gießen 18.2.2009 1 S 231/08:
"dass es zu den wesentlichen Pflichten des Rechtsanwaltes gehört, den Sachverhalt unter Konzentration auf die rechtlich entscheidenden Tatsachen vollständig zu erfragen und dabei insbesondere die tatsächlichen Grundlagen für die in den Rechtsbehauptungen des Mandanten steckenden rechtlichen Wertungen zu erforschen."
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