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Mit Rechtfertigungsverfahren wird das Verfahren bezeichnet, in dem das Gericht der Hauptsache über die Rechtmäßigkeit der einstweiligen Verfügungen des Amtsgerichts bei belegenen Sachen gemäß § 942 ZPO entscheidet. Das Rechtfertigungsverahren entspricht dem Widerspruchverfahren bei anderen einstweiligen Verfügungen. Für weiteres siehe unter einstweilige Verfügung.
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